Gemeindereform – Drum prüfe wer sich ewig bindet!

Mit Wirkung vom 1. Januar 1973 fand in Baden-Württemberg eine Kreisgebietsreform statt, bei der aus 63 Landkreisen 32 Landkreise neu gebildet wurden und drei Landkreise nahezu unverändert bestehen blieben.
Die Gebietsreform in Baden-Württemberg wurde in den Jahren 1968 bis 1975 durchgeführt und hatte das Ziel, leistungsfähigere Gemeinden zu schaffen. Das sollte durch größere Verwaltungseinheiten erreicht werden, die nach Ansicht der damaligen Landesregierung effizienter arbeiten würden. Im Gegensatz zu Gesellschaft und Wirtschaft hatte sich die öffentliche Verwaltung in der Nachkriegszeit strukturell und in ihrer Wirksamkeit kaum verändert.

Mit dem gestiegenen Anspruchsniveau der Bürger, nach modernen und effektiven Verwaltungsdienstleistungen, konnte das bis dahin existierende Verwaltungssystem nicht mithalten. Vor allem im Umland der größeren Städte war eine Verwaltungsverbesserung vonnöten, zumal die Einwohnerzahl in den stadtnahen ländlichen Gebieten damals beständig anstieg. Die neuen Verwaltungseinheiten sollten eine neu gewünschte Planungsfunktion erfüllen. Zudem sollten nach Möglichkeit Mindesteinwohnerzahlen festgelegt werden, um eine Spezialisierung des Verwaltungspotenzials zu ermöglichen.

Zielplanung zur Gemeindereform 1973!

In den Jahren 1969 bis 1972 hatte sich die Zahl der selbständigen Gemeinden um etwa 30 % verringert, vor allem kleine Gemeinden von unter 1000 Einwohnern (wie z. Bodman) waren betroffen. Im ersten Schritt waren freiwillige Gemeindezusammenlegungen möglich und als Vorschlag dem Innenministerium einzureichen.

Um den weiteren Prozess besser lenken zu können, legte die Landesregierung am 30. Januar 1973 eine Zielplanung vor. Innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft sollten Gemeinden in der Lage sein, einen Grundbestand gemeindlicher Aufgaben wahrzunehmen, was in der Regel bei einer Einwohnerzahl von 2000 als gesichert anzunehmen sei.
Es wurden auch Grundsätze zur Lösung des Stadt-Umland-Problems aufgestellt, vorgelegt am 19. Juli 1973. Zusammenschlüsse von Umlandgemeinden mit der Stadt wie auch der Zusammenschluss von Umlandgemeinden untereinander konnten Teil der Lösung sein. Im Umland von großen Städten wurde die Mindestgröße von örtlichen Verwaltungsräumen bei 8000 Einwohnern gesehen.
Nach dieser Zielplanung sollte die Zahl der Gemeinden von 2143 (am 19. Juli 1973) auf nur noch 1080 Gemeinden reduziert werden.

In den (SeeEnd-) Gemeinden wird hart gerungen!

So kam es, dass Anfang der 70er Jahre in vielen Gemeinden hart und lange diskutiert wurde, welche Verwaltungsgemeinschaft oder Eingemeindung am sinnvollsten wäre, wenn eine Eigenständigkeit nicht mehr zur Disposition stand. Unterschiedliche Interessen und Lager waren vorprogrammiert, gab es doch für unterschiedliche Option durchaus sehr unterschiedliche Pros und Kontras.

Die erste wichtige Entscheidung in Bezug auf die Kreisreform am SeeEnde, fiel im Dezember 1970 in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates in Ludwigshafen. Mit sechs gegen fünf Stimmen wurde beschlossen, den Anschluss an einen zukünftigen Kreis Friedrichshafen zu fordern und damit gegen den Vorschlag der Landesregierung zu stimmen, die eine Zuordnung zu Konstanz vorgeschlagen hatte. Eine knappe Mehrheit der Räte sah größere Entwicklungsmöglichkeiten in einem nördlichen Bodenseekreis. Das gesamte nördliche Ufer des Sees in einem Kreis vereint, würde sich bei gleichartigen Aufgaben, wie Naturschutz, Fremdenverkehr, Wasserversorgung, Schifffahrt oder Gewässerschutz, als sehr vorteilhaft erweisen. Ein gleichzeitig gestellter Antrag auf Eingliederung Ludwigshafens in eine Gesamtgemeinde mit der Stadt Überlingen wurde abgelehnt.

Die damalige Gemeinde Bodman, war immer wieder Spielball für unterschiedliche Szenarien. Aufgrund ihrer unterkritischen Größe war sie immer eine Ergänzungsgemeinde, um auf die erforderliche Mindesteinwohnerzahl zu kommen. Einmal wurde die Achse Bodman-Stahringen-Wahlwies als gute Lösung diskutiert, ein anderes Mal war es die Wunschachse Bodman-Liggeringen-Dettingen.

Im Februar 1973 veröffentlichte das Innenministerium einen neuen Zielplanungs-Entwurf für die Verwaltungseinheit Stockach und Umgebung, mit dem Ziel den Kreis Konstanz insgesamt zu stärken.

Die in diesem Planungsentwurf vorgesehene Einheitsgemeinde aus Bodman und Ludwigshafen, am Zipfel des Überlinger Sees, war keineswegs unumstritten und löste sowohl Freude wie auch Furcht bei den Einwohnern beider Gemeinden aus. Moderate Stimmen neigten zu einer engen Zusammenarbeit mit den Nachbarn auf der anderen Seeseite, zumal damals schon die Grenzen zwischen beiden Gemeinden (Kleinbodman) nicht mehr wirklich zu erkennen waren. Andere Stimmen befürchteten den Verlust jeglicher Selbständigkeit und Einflussnahme, beim Anblick der mehr als doppelt so großen Gemeinde auf Übersee!

Klar war allen, es wird im Fall des Zusammenkommens maximal eine Vernunftehe, aber keine Liebesheirat geben. Einigkeit in den Räten herrschte darüber, dass man sich nicht einig war.
In Bodman formierten sich zwei Lager, von denen die eine Seite den Zusammenschluss mit Wahlwies als die beste Lösung erachtete, während die andere Seite die Zusammenarbeit mit Ludwigshafen als eine vernünftige Lösung ansah. Bürgeranhörungen wurden organisiert, Flugblätter entworfen und verteilt, Stimmung gemacht für die jeweilig favorisierte Lösung – am Stammtisch, in Vereinen oder mit Sonderaktionen.

Doch kurze Zeit später machte sich bei vielen Gemeinderäten und auch zunehmend in der Bevölkerung zukunftsorientiertes Denken breit. Eine überwiegende Mehrheit sah in einer Verbindung der beiden Orte Bodman und Ludwigshafen als die vernünftigste Lösung, insbesondere im Hinblick auf die strukturelle und in vielen Bereichen parallele Interessenslage der beiden Gemeinden am SeeEnde.

So kam es 1975, aus der kommunalen Gebietsreform des Landes Baden-Württemberg, zur Bildung der neuen Gemeinde „Bodman-Ludwigshafen“ am Bodensee, mit einer Gesamt-Einwohnerzahl von 3.184. Einer Gemarkungsfläche von etwa 2.800 Hektar (28,000,000 qm), mit fruchtbaren Wiesen, Wäldern mit einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, ein großartiges Landschafts- und Naturschutzgebiet und natürlich die überlegene Schönheit des SeeEndes. Für Einwohner und Feriengäste ist dieser Zipfel des Überlinger-Sees die unschlagbare Nummer eins in punkto Lebensqualität, Freizeitgestaltung, Erholung und Entspannung. Repräsentiert, gestaltet und gelebt durch die Einwohner und die Verwaltung der Doppelgemeinde „Bodman-Ludwigshafen“.

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